Unserem Verein können jetzt gerichtliche Geldauflagen zugesprochen werden

Die Zentralstelle für Gemeinnützige Einrichtungen beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat unseren Verein in die Empfängerliste von Geldauflagen mit der Kennziffer: E-06361 aufgenommen. Seit dem 6. März 2012 ist der Enser Warenkorb e. V. in der Online-Datenbank mit dieser Registrierung vermerkt.

Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes NRW können uns jetzt Gerichte zukommen lassen. In einem Rechenschaftsbericht müssen wir die Verwendung dieser Geldmittel der Generalstaatsanwaltschaft nachweisen, dass sie für gemeinnützige Zwecke eingesetzt worden sind.

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